Die KKPKS, die SVSP sowie der VSPB haben Ende 2024 dem Antrag der SPSK zugestimmt, die Teilnahmeberechtigung an Sportanlässen der SPSK zu öffnen.
Neu gilt:
Angehörige der Polizei sind an SPSK Sportanlässen teilnahmeberechtigt, wenn sie
- bei der Polizei einer Gemeinde, einer Stadt, einer Region, eines Kantons oder des Bundes angestellt sind; oder
- im Moment der Wettkampfteilnahme eine Polizeischule zugunsten der Polizei einer Gemeinde, einer Stadt, einer Region, eines Kantons oder des Bundes absolvieren.