Öffnung der Teilnahmeberechtigung an Sportanlässen der SPSK

Öffnung der Teilnahmeberechtigung an Sportanlässen der SPSK

Die KKPKS, die SVSP sowie der VSPB haben Ende 2024 dem Antrag der SPSK zugestimmt, die Teilnahmeberechtigung an Sportanlässen der SPSK zu öffnen. 

Neu gilt: 

Angehörige der Polizei sind an SPSK Sportanlässen teilnahmeberechtigt, wenn sie

  • bei der Polizei einer Gemeinde, einer Stadt, einer Region, eines Kantons oder des Bundes angestellt sind; oder
  • im Moment der Wettkampfteilnahme eine Polizeischule zugunsten der Polizei einer Gemeinde, einer Stadt, einer Region, eines Kantons oder des Bundes absolvieren.